Kosten für den Besuch der Tagespflege

Der Tagessatz richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und setzt sich zusammen aus:

1. den Sachleistungen, die bis zur Obergrenze des jeweiligen Pflegegrades von der Pflegekasse übernommen werden. Dazu gehören:

  • die pflegebedingten Kosten
  • der bundesweit einheitliche Vergütungszuschlag zur Finanzierung der Kosten von Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege (nach § 82a SGB XI)
  • die Fahrtkosten, sofern ein Fahrdienst in Anspruch genommen wird.

2. dem Eigenanteil, der mit dem Entlastungsgeld in Höhe von 131 € verrechnet werden kann, dazu gehören:

  • die Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Sachkosten, welche die Obergrenze entsprechend dem jeweiligen Pflegegrad übersteigen

Hier die Kosten für die Tagespflege im Überblick (gültig ab 01.10.2024):

PflegegradPflegekostenVergütungsumlage Ausbildung
(Stand: 01.01.25)
UnterkunftVerpflegungSumme*
175,74 €04,96 €15,10 €11,63 €107,43 €
279,73 €04,96 €15,10 €11,63 €111,42 €
383,72 €04,96 €15,10 €11,63 €115,41 €
487,70 €04,96 €15,10 €11,63 €119,39 €
591,69 €04,96 €15,10 €11,63 €123,38 €

* zuzüglich Fahrtkosten und Kosten für Betreuungsleistungen. Letztere werden unabhängig von ihrer Höhe komplett von den Pflegekassen übernommen.

Die Fahrtkosten betragen pauschal 16,00 € pro Fahrt.

Zusätzlich fallen ggfs. folgende Kosten an:

Rollstuhlzuschlag,
Einzelfahrt   (ohne Zuschlag für Rollstuhltransfer)

Cookie Consent mit Real Cookie Banner