Kosten für den Besuch der Tagespflege
Der Tagessatz richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und setzt sich zusammen aus:
1. den Sachleistungen, die bis zur Obergrenze des jeweiligen Pflegegrades von der Pflegekasse übernommen werden. Dazu gehören:
- die pflegebedingten Kosten
- der bundesweit einheitliche Vergütungszuschlag zur Finanzierung der Kosten von Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege (nach § 82a SGB XI)
- die Fahrtkosten, sofern ein Fahrdienst in Anspruch genommen wird.
2. dem Eigenanteil, der mit dem Entlastungsgeld in Höhe von 131 € verrechnet werden kann, dazu gehören:
- die Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Sachkosten, welche die Obergrenze entsprechend dem jeweiligen Pflegegrad übersteigen
Hier die Kosten für die Tagespflege im Überblick (gültig ab 01.10.2024):
Pflegegrad | Pflegekosten | Vergütungsumlage Ausbildung (Stand: 01.01.25) | Unterkunft | Verpflegung | Summe* |
---|---|---|---|---|---|
1 | 75,74 € | 04,96 € | 15,10 € | 11,63 € | 107,43 € |
2 | 79,73 € | 04,96 € | 15,10 € | 11,63 € | 111,42 € |
3 | 83,72 € | 04,96 € | 15,10 € | 11,63 € | 115,41 € |
4 | 87,70 € | 04,96 € | 15,10 € | 11,63 € | 119,39 € |
5 | 91,69 € | 04,96 € | 15,10 € | 11,63 € | 123,38 € |
* zuzüglich Fahrtkosten und Kosten für Betreuungsleistungen. Letztere werden unabhängig von ihrer Höhe komplett von den Pflegekassen übernommen.
Die Fahrtkosten betragen pauschal 16,00 € pro Fahrt.
Zusätzlich fallen ggfs. folgende Kosten an:
Rollstuhlzuschlag,
Einzelfahrt (ohne Zuschlag für Rollstuhltransfer)