Kosten für den Besuch der Tagespflege

Der Tagessatz richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und setzt sich zusammen aus:

1. den Sachleistungen, die bis zur Obergrenze des jeweiligen Pflegegrades von der Pflegekasse übernommen werden. Dazu gehören:

  • die pflegebedingten Kosten
  • der bundesweit einheitliche Vergütungszuschlag zur Finanzierung der Kosten von Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege (nach § 82a SGB XI)
  • die Fahrtkosten, sofern ein Fahrdienst in Anspruch genommen wird.

2. dem Eigenanteil, der mit dem Entlastungsgeld in Höhe von 125 € verrechnet werden kann, dazu gehören:

  • die Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Sachkosten, welche die Obergrenze entsprechend dem jeweiligen Pflegegrad übersteigen

Hier die Kosten für die Tagespflege im Überblick (gültig ab 01.09.2023):

PflegegradPflegekostenVergütungsumlage Ausbildung
(Stand: 01.01.24)
UnterkunftVerpflegungSumme*
171,25 €08,42 €14,38 €11,08 €105,13 €
274,83 €08,42 €14,38 €11,08 €108,71 €
378,41 € 08,42 €14,38 €11,08 €112,29 €
481,97 €08,42 €14,38 €11,08 €115,85 €
585,55 €08,42 €14,38 €11,08 €119,43 €

* zuzüglich Fahrtkosten und Kosten für Betreuungsleistungen. Letztere werden unabhängig von ihrer Höhe komplett von den Pflegekassen übernommen.

Die Fahrtkosten sind nach Entfernungskilometer gestaffelt und betragen für die einfache Fahrt:

EntfernungskilometerKosten
0 – 2 km10,36 €
2,1- 4 km11,66 €
4,1- 6 km13,60 €
6,1- 8 km16,84 €
8,1- 10 km19,21 €

Rollstuhlzuschlag 5,40 €
Einzelfahrt bis 8 km: 24,02 € (ohne Zuschlag für Rollstuhltransfer)
Zuschlag für jeden weiteren km 2,01 €

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