Kosten für den Besuch der Tagespflege

Der Tagessatz richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und setzt sich zusammen aus:

a. den Sachleistungen, die bis zur Obergrenze des jeweiligen Pflegegrades von der Pflegekasse übernommen werden:

    • die pflegebedingten Kosten
    • der bundesweit einheitliche Umlagebetrag und Vergütungszuschlag zur Finanzierung der Kosten von Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege (nach § 82a SGB XI)
    • die Fahrtkosten, sofern ein Fahrdienst in Anspruch genommen wird.

b. dem Eigenanteil, der mit dem Entlastungsgeld in Höhe von 125 € verrechnet werden kann:

  • die Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Sachkosten, welche die Obergrenze entsprechend dem jeweiligen Pflegegrad übersteigen

Hier die Kosten für die Tagespflege im Überblick (gültig ab 01.07.2022):

PflegegradPflegekostenUmlage +
Vergütungs-
zuschlag
UnterkunftVerpflegungSumme*
163,37 €6,91 €13,04 €10,04 €93,36 €
266,71 €6,91 €13,04 €10,04 €96,70 €
370,05 € 6,91 €13,04 €10,04 €100,04 €
473,38 €6,91 €13,04 €10,04 €103,97 €
576,72 €6,91 €13,04 €10,04 €106,71€

* zuzüglich Fahrtkosten

Die Fahrtkosten sind nach Entfernungskilometer gestaffelt und betragen für die einfache Fahrt:

0- 2 km10,06 €
2,1- 4 km11,32 €
4,1- 6 km13,20 €
6,1- 8 km16,35 €
8,1- 10 km18,65 €

    • Rollstuhlzuschlag 5,24 €
    • Einzelfahrt bis 8 km: 23,32 € (ohne Zuschlag für Rollstuhltransfer)
    • Zuschlag für jeden weiteren km 1,95 €
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