Kosten für den Besuch der Tagespflege
Der Tagessatz richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und setzt sich zusammen aus:
1. den Sachleistungen, die bis zur Obergrenze des jeweiligen Pflegegrades von der Pflegekasse übernommen werden. Dazu gehören:
- die pflegebedingten Kosten
- der bundesweit einheitliche Vergütungszuschlag zur Finanzierung der Kosten von Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege (nach § 82a SGB XI)
- die Fahrtkosten, sofern ein Fahrdienst in Anspruch genommen wird.
2. dem Eigenanteil, der mit dem Entlastungsgeld in Höhe von 131 € verrechnet werden kann, dazu gehören:
- die Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Sachkosten, welche die Obergrenze entsprechend dem jeweiligen Pflegegrad übersteigen
Hier die Kosten für die Tagespflege im Überblick (gültig ab 01.10.2025):
| Pflegegrad | Pflegekosten | Vergütungsumlage Ausbildung (Stand: 01.01.25) | Unterkunft | Verpflegung | Summe* |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 78,24 € | 04,96 € | 15,60 € | 12,01 € | 110,81 € |
| 2 | 82,36 € | 04,96 € | 15,60 € | 12,01 € | 114,93 € |
| 3 | 86,48 € | 04,96 € | 15,60 € | 12,01 € | 119,05 € |
| 4 | 90,59 € | 04,96 € | 15,60 € | 12,01 € | 123,16 € |
| 5 | 94,72 € | 04,96 € | 15,60 € | 12,01 € | 127,29 € |
* zuzüglich Fahrtkosten und Kosten für Betreuungsleistungen. Letztere werden unabhängig von ihrer Höhe komplett von den Pflegekassen übernommen.
Die Fahrtkosten betragen pauschal 19,00 € pro Fahrt.
Zusätzlich fallen ggfs. folgende Kosten an:
Rollstuhlzuschlag,
Einzelfahrt (ohne Zuschlag für Rollstuhltransfer)