Kosten für den Besuch der Tagespflege

Der Tagessatz richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und setzt sich zusammen aus:

1. den Sachleistungen, die bis zur Obergrenze des jeweiligen Pflegegrades von der Pflegekasse übernommen werden. Dazu gehören:

  • die pflegebedingten Kosten
  • der bundesweit einheitliche Vergütungszuschlag zur Finanzierung der Kosten von Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege (nach § 82a SGB XI)
  • die Fahrtkosten, sofern ein Fahrdienst in Anspruch genommen wird.

2. dem Eigenanteil, der mit dem Entlastungsgeld in Höhe von 131 € verrechnet werden kann, dazu gehören:

  • die Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Sachkosten, welche die Obergrenze entsprechend dem jeweiligen Pflegegrad übersteigen

Hier die Kosten für die Tagespflege im Überblick (gültig ab 01.10.2025):

PflegegradPflegekostenVergütungsumlage Ausbildung
(Stand: 01.01.25)
UnterkunftVerpflegungSumme*
178,24 €04,96 €15,60 €12,01 €110,81 €
282,36 €04,96 €15,60 €12,01 €114,93 €
386,48 €04,96 €15,60 €12,01 €119,05 €
490,59 €04,96 €15,60 €12,01 €123,16 €
594,72 €04,96 €15,60 €12,01 €127,29 €

* zuzüglich Fahrtkosten und Kosten für Betreuungsleistungen. Letztere werden unabhängig von ihrer Höhe komplett von den Pflegekassen übernommen.

Die Fahrtkosten betragen pauschal 19,00 € pro Fahrt.

Zusätzlich fallen ggfs. folgende Kosten an:

Rollstuhlzuschlag,
Einzelfahrt   (ohne Zuschlag für Rollstuhltransfer)

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